DANJIRI®

Insektizid

Zulassung
005655-60

Wirkstoff:

200 g/kg Acetamiprid (20,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
7005920 x 100 g Umkarton
700606 x 1 kg Umkarton
700612 x 5 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Danjiri ist ein wasserlösliches Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung im Acker-, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Als systemischer Wirkstoff dringt der Wirkstoff Acetamiprid schnell in die Pflanzen ein. Dadurch ist die Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitestgehend wetterunabhängig.



Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

GENP-WX9F-JJ61-HR0F

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Acetamiprid: 4A

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AubergineWeiße Fliege, Blattläuse
BlumenkohleWeiße Fliege, Blattläuse
BrombeereHimbeergallmücke (Lasioptera rubi)
BuschbohneBlattläuse
ErbseBlattläuse
FeldsalatBlattläuse
GemüsepaprikaBlattläuse, Weiße Fliege
GurkeBlattläuse, Weiße Fliege, Blattläuse
Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, SanddornBlattläuse
Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, ApfelbeereKirschessigfliege (Drosphila suzukii)
HimbeereHimbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeergallmücke (Reseliella Theobaldi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Himbeere, BrombeereKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Hülsengemüse (getrocknet)Blattläuse
KartoffelBlattläuse, Kartoffelkäfer
KernobstBlattläuse
KohlrabiKohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Weiße Fliege, Blattläuse
Maulbeere, ApfelbeereBlattläuse
Pfirsich, Aprikose, NektarineBlattläuse
PflaumeBlattläuse, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe
RapsRapsglanzkäfer
RosenBlattläuse
RosenkohlBlattläuse, Weiße Fliege
Rucola-ArtenBlattläuse
SalatBlattläuse
SauerkirscheKirschfruchtfliege
Schnittmangold, StielmangoldBlattläuse
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, JostaBlattläuse, Kirschfliege (Drosophila suzukii)
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, CranberryBlattläuse
SpargelBlattläuse, Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer
SpinatBlattläuse
Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbse, KohlrübeBlattläuse
StangenbohneBlattläuse
SüßkirscheKirschfruchtfliege
Tomate (Ausgenommen Cherrytomaten)Weiße Fliege, Blattläuse
WalnussWalnussfruchtfliege (Rhagoletis completa)
WeinrebeDrosophila - Arten
ZierpflanzenBlattläuse, Weiße Fliege
Zucchini, Kürbis-Hybriden (Mit genießbarer Schale)Blattläuse
ZuckererbseBlattläuse
ZuckermaisMaiszünsler, Blattläuse

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Raps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rapsglanzkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Hauptinfloreszens in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar - bis BBCH 59 (Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen)
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung : 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 200 g/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 200 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder dieVegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 250 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kartoffelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 125 g/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung : 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung : 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Salat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand : 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,15 kg/ha in 600
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1.200 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zucchini, Kürbis-Hybriden (Mit genießbarer Schale)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 g/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
:5 m;
Pflanzenerzeugnisse:Kohlrabi
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der ersten Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen" - Bildung: Vegetationskegelbreite >1 cm bis 60% der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht.
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen" - Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen" - Bildung: Vegetationsbreite > 1 cm bis 60% der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen! - Bildung: Vegetationsbreite > 1 cm bis 60% der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosenkohl
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 70% der Röschen dicht geschlossen bzw. 70% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 700 l/ha Wasser
Wartezeit: 21 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosenkohl
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 70% der Röschen dicht geschlossen bzw. 70% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 700 l/ha Wasser
Wartezeit: 21 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate (Ausgenommen Cherrytomaten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate (Ausgenommen Cherrytomaten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
630 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbse, Kohlrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Feldsalat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 50% Bodenbedeckungsgrad
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Spargel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Spargel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Buschbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Hülsengemüse (getrocknet)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 28 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Stangenbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Erbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3.Ranke) entfaltet bis 10% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zuckererbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3.Ranke) entfaltet bis 10% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika - und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
600 - 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika - und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 300g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
600 - 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
900 - 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Maiszünsler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende Blüte
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende Blüte
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr ODER Sommer
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Süßkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschfruchtfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeergallmücke (Reseliella Theobaldi)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Walnuss
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha Wasser je m Kronenhöhe
Wartezeit: 28 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptille ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptille ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bisw Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Maulbeere, Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenshuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosphila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere, Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärt bis Pflückreife: 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha Wasser
Wartezeit: 7 Tage

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Drosophila - Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Weichwerden der Beeren
Stadium Schadorganismus: Von Larve bis Imago
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der eresten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,375 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: März bis November
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: Gewächshaus, Zierpfanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: Gewächshaus, Zierpfanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 300g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm
900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm
1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm
Wartezeit: Gewächshaus, Zierpflanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Spinat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tag (e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittmangold, Stielmangold
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstnd der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600l/ha
Wartezeit: 7 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Aprikose, Nektarine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag (e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Sauerkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschfruchtfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung
Anwendungszeitpunkt: bei Befall
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tag (e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Danjiri® ist mit gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in einem getrennten Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Hinweis: Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln (VV553)

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzten als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter vor der Zugabe des Produkts mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge auffüllen und dann Danjiri® zugeben. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfgröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden.
Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Danjiri® entsprechen etwa 1,5 l Volumen


Reinigung

Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen. Innenfläche des Tanks mit Wasserstrahl abspritzen. Tank mit ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen. Das Rührwerk bei der Reinigung für ca. 5 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird Danjiri von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.

Resistenzmanagement

Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
(WW709) Bei wiederhoten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und
können deshalb zusammen mit Danjiri an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
(NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NN265) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN270) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
(NN361) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
(NN3842) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Wasserorganismen

(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(EUH 401 ) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(EO005-1) SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
(EO005-2) SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
(EO005-2) SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SPo 5 :) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
(SPo 5:) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
15 m
Für die Anwenwendung in Himbeeren und Brombeeren (Kulturstadium: ab erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten) gilt zusätzlich:


(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
Für die Anwendung in Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Kopfkohl (Rot-Weiß-, Spitz-, und Wirsinkohl), Blumenkohl und Rosenkohl gilt zusätzlich:


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5m, 75%: *, 90%:*


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine und Pflaumen gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50%: 20 m, 75%: 15 m, 90%: 10 m
Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren gilt zusätzlich:


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%:*


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Schwarze Johannisbeere, Weiße Johanisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry und Rosen gilt zusätzlich:


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Zucchini, Kürbis Hybriden und Grurke (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:


(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Salat (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:


(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: 5m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich:


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Kartoffeln (Blattläuse) gilt zusätzlich:


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: *, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich:


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Walnüssen gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 575%: 20m, 90%: 10m
Für die Anwendung in Kohlrabi gilt zusätzlich:


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: *, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5mm
Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75%: 20 m, 90%: 15 m
Für die Anwendung in Weinreben gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
15 m
Für die Anwendung in Zierpflanzen (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:


(NT104) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm


(NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Pfanzenhöhe 50 bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%: *
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m
Pflanzenhöhe über 125 cm : 15 m


(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 cm: 5 m
Für die Anwwendung ab BBCH 10 in Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddor, Maulbeere, Apfelbeere, und Rosen gilt zusätzlich:


(NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 5 m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung gegen Kirschessigfliege in Schwarze Johannisbeere, Rote Johanisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere gilt zusätzlich:


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
15 m
Für die Anwendung in Feldsalat (Blattläuse) gilt zusätzlich:


(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: 5 m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
Für die Anwendung in Spargel (Blattläuse) und Rucola-Arten (Freiland) giltz zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: *, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Buschbohne und Hülsengemüse (getrocknet) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: *, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Spargel (Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: 5 m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Stangenbohne (Blattläuse) gilt zusätzlich:


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenhöhe bis 50 cm


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Pflanzenhöhe 50 cm bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 10 m, 90%: 5 m
Pflanzenhöhe über 125cm:
reduzierte Abstände: 50%: 10 m, 75%: 10 m, 90%: 5


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 15 m
Pflanzenhöhe über 125 cm: 20 m


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe bis 50 cm
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
Für die Anwendung in Erbse und Zuckererbse (Blattläuse) gilt zusätzlich:


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: *, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Zuckermais gilt zusätzlich:


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50%: 5 m, 75%: 5 m, 90%: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die
Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.


(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.


(WW709) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.


(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).


Erste Hilfe

Erste Hilfe


- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen erneut ausspülen und erneut Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.
Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen).

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Unzugänglich für Kinder, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

DANJIRI® reg. WZ Nippon Soda/ Umschreibung auf SAE
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH Berliner Allee 42 D 40212 Düsseldorf
Hersteller: siehe Zulassungsinhaber
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00