RAIKIRI®

Herbizid

Zulassung
008357-61

Wirkstoff:

100 g/l Mesotrione (9,4 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
700354 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09 , GHS05 , GHS07

Signalwort:

entfällt

RAIKIRI® ist ein überwiegend blattaktives Nachlauf-Herbizid mit einer Teilwirkung über die Wurzel gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter. Dadurch werden, im Gegensatz zu ausschließlich blattaktiven Herbiziden, auch später auflaufende Unkräuter bekämpft. Der Wirkstoff Mesotrione wird nach der Aufnahme in dem zu bekämpfenden Ungras bzw. Unkraut mit dem Saftstrom (Xylem und Phloem) in der Pflanze verteilt. Raikiri® bewirkt eine photooxidative Zerstörung der grünen Blattpigmente, die zur Ausbleichungen grüner Pflanzenteile führt. Die ersten Wirkungssymptome treten 5 bis 7 Tage nach der Behandlung auf. Während eines Zeitraums von bis zu 14 Tagen nach der Anwendung sterben empflindliche Unkräuter ab.



Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

CSEN-JC0W-4A0H-XD22

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Mesotrione: F2


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Mesotrione: 27

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Körner- und Futtermais (ausgenommen zur Saatguterzeugung)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

- Schwarzer Nachtschatten: bis 10-Blatt-Stadium oder 15 cm hoch
- Acker-Senf: bis Blüte
- Amarant - Arten: bis 8-Blatt Stadium oder 10 cm hoch
- Vogelmiere: bis 10 cm Durchmesser
- Weißer Gänsefuß: bis 12 - Blatt - Stadium oder 20 cm hoch
- Acker - Stiefmütterhen: bis 6 - Blatt - Stadium
- Ausfall - Raps: bis 6 - Blatt - Stadium
- Floh - Knöterich: bis 6 - Blatt - Stadium oder 10 cm hoch

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Körner- und Futtermais (ausgenommen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP713) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

RAIKIRI ist mit vielen Herbiziden im Maisanbau mischbar. Mischungen mit Bentazon-Präparaten, Ölen oder anderen Netzmitteln können zu Maisschäden führen.
RAIKIRI ist nicht mischbar mit Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL).
Die Maisverträglichkeit von Tankmischungen ist stark witterungsabhängig.
Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben.
Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.
Für eventuell negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Reinigung

Nach Beendigung der Arbeit Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser (mit einem geeigneten Reinigungsmittel) spülen. Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die Spülwassermenge für die Reinigung sollte ca. 10 – 20 % des Tankinhaltes betragen. Das Rührwerk bei der Reinigung für 15 Minuten einschalten. Spülpumpe, Filter und Ausleger abspritzen, nachdem Siebe, Düsen und Schirme entfernt wurden (diese Teile sind separat zu reinigen). Bei der Gerätereinigung anfallendes Waschwasser nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Reinigungswasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Nach der Lektüre der Reinigungsanweisungen aller Tankmischungspartner ist stets das strikteste der empfohlenen Verfahren anzuwenden.

Nachbau

Falls ein vorzeitiger Umbruch mit RAIKIRI behandelter Bestände erforderlich wird, kann auf diesen Flächen erneut Mais und Weidelgras 4 Wochen nach der Anwendung und nach flacher Bodenbearbeitung nachgebaut werden. Der Nachbau von Sorghum-Hirse kann 4 Wochen nach der Anwendung und nach tief wendender Bodenbearbeitung (Pflugfurche) erfolgen.
Im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge können nach der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von RAIKIRI (Einsatz vor dem 1. Juli) alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden.
Vor dem Nachbau zweikeimblättriger Zwischenfrüchte und empfindlicher zweikeimblättriger Hauptkulturen (z.B. Beta-Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Klee-Arten, Raps, Sonnenblumen, Gemüsekulturen und empfindlicher Winterkulturen) muss der Boden gepflügt werden. Der Nachbau von Getreide oder Gräsern ist auch nach flacher Bodenbearbeitung möglich.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen sind möglich:
Unter ungünstigen Bedingungen (sandige, zur Austrocknung neigende Böden, Böden mit niedrigem pH-Wert [< 6,0], Böden mit geringer biologischer Aktivität, geringer Bodengüte oder hohem Gehalt an organischer Substanz [> 4 %], schlechte Bodenstruktur, Kälte, außerordentliche Sommer- oder Wintertrockenheit, Überlappung, Stressbedingungen für das Pflanzenwachstum) können vorübergehende Blattaufhellungen, Wuchshemmungen oder Ausdünnungen an empfindlichen nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen (z.B. Beta-Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Klee-Arten, Raps, Sonnenblumen, Gemüsekulturen und empfindlicher Winterkulturen) auftreten. Eine tief wendende Bodenbearbeitung nach der Maisernte sowie Boden-pH-Werte über 6,0 mindern das Risiko von Nachbauschäden an Folgekulturen deutlich. Daher wird auf Flächen mit einem pH-Wert deutlich unter 6,0 oder nach außerordentlicher Sommertrockenheit der Nachbau empfindlicher zweikeimblättriger Kulturen nicht empfohlen, wenn RAIKIRI in der Vorkultur eingesetzt wurde.

Resistenzmanagement

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Unzugänglich für Kinder, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in verschlossenen Originalverpackug aufbewahren.

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09 , GHS05 , GHS07

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H361D Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

RAIKIRI® reg. WZ SAE
Zulassungsinhaber: Albaugh TKI d.o.o. Grajski trg 212327 Race; SLOVENIA

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00