FLAME®

Herbizid

Zulassung
008854-00

Wirkstoff:

500 g/kg Tribenuron Enthält ca. 200 g/kg Natrioumcarbonat zur Regulierung des ph-Wertes

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
7007412 x 600 g Umkarton
7007812 x 250 g Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

FLAME® ist ein Nachauflauf Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergerste, Winterweizen (Weich- und Hartweizen), Sommergerste, Sommerweizen (Weich- und Hartweizen), Sommerroggen, Emmer, Einkorn und Khorasan - Weizen

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

88QR-2F51-Y50P-NYH5

Wirkungsweise


(HRAC-Gruppe) Tribenuron: B


Flame enthält Tribenuron, ein Wirkstoff aus der Gruppe Sulfonylharnstoffe, der schnell über die Blätter aufgenommen wird. Zu geringerem Anteil wird der Wirkstoff auch über die Wurzel aufgenommen. In der behandelten Pflanze wird er Wirkstoff systemisch verteilt. Tribenuron blockiert das Enzym ALS, das für die Bildung der Aminosäure Isoleucin erforderlich ist. In der folge wird die Zellteilung in Blättern und Wurzeln gehemmt, was zu sofortigem Waschstumsstillstand führt. Sichtbare Reaktionden der Pflanzen sind starke Blattaufhellungen, beginnend entlang der Blattadern; die aufgehellten Blattpartien verfärben sich später rötlich und sterben dann später ab. Die beste und schnellste Wirkung wird in einer früheren Behandlung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Tribenuron: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Emmer, Einkorn, Khorasan-WeizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, SommertriticaleZweikeimblättrige Unkräuter
Wintergerste, Winterweichweizen, WinterhartweizenVogel-Sternmiere, Kornblume, Acker-Vergissmeinicht, Acker-Senf

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Die von der Zulassungsbehörde festgelegten Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind einzuhalten. Die Anwendung von FLAME® erfolgt im Nachauflauf im Frühjahr ab BBCH 13 bis BBCH 39 des Getreides. Die beste und schnellste Wirkung wird in einer frühen Nachauflaufbehandlung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt. Eine gute Bodenfeuchte ist sehr wichtig um einen optimalen Bekämpfungserfolg zu erzielen. Bei kalter Witterung ist der Eintritt sichtbarer Wirkung verlangsamt. Spritzbrühemengen sollten 200 l/ha nicht unterschreiten. Bei höheren und dichten Getreidebeständen höhere Wasseraufwandmengen bis 400 l/ha einsetzen. Regen ab 2 Stunden nach der Spritzung beeinträchtigt die Wirkung nicht mehr

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Emmer, Einkorn, Khorasan-Weizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Vom 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)- Stadium
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung:1
In der Kultur bzw. je Jahr. 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,03 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Freisetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich

Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,03 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste, Winterweichweizen, Winterhartweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Vogel-Sternmiere, Kornblume, Acker-Vergissmeinicht, Acker-Senf
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen) - Stadium
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,03 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

FLAME® ist ein guter Mischungspartner für Nachauflaufherbizide um die Wirksamkeit gegen bestimmte Unkräuter zu erhöhen; dabei sind unbedingt Gebrauchsanweisungen der Mischungspartner zu beachten! Beratung zur Kompatibilität und Mischbarkeit kann bei Albaugh eingeholt werden. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen

Ansetzen der Spritzbrühe

Spritztank mit 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl) und Flame bei eingeschaltetem Rührwerk über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank zugeben.Den entleerten Präparatbehälter 3 mal intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Tankmischungen sind zudem die Hinweise des Partnerproduktes zu beachten. Das Partnerprodukt erst nach vollständiger Auflösung von Flame zumischen.

Reinigung

Rückstände von FLAME® im Spritzgerät können Schäden an nachfolgend behandelten breitblättrigen Kulturen verursachen. Daher muss das Spritzgerät (Außenseite, Deckel, Gestänge, Düsen) nach der Anwendung sorgfältig mit einem geeigneten Reinigungsmittel gespült werden. Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Das Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche ausspritzen. Insbesondere wenn mehrere Tankfüllungen mit Tankmischungspartnern ausgebracht wurden, muss das Arbeitsgerät spätestens am Ende des Arbeitstages gründlich gereinigt werden: Technisch unvermeidbare Restmengen im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Den Tank leeren und die Außenseiten waschen um Kontaminationen zu entfernen. Die Innenseite des Tanks spülen bis der Tank mit etwa 10% seiner Kapazität gefüllt ist. Danach den Inhalt durch die Spritzvorrichtung entleeren. Nun den Tank zu 20% mit Wasser füllen und einen geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Als Alternative zu handelsüblichen Reinigern kann auch eine 9%-ige Ammoniak-Lösung in einer Menge von 0,3 L pro 100 Liter Tankinhalt (Zielkonzentration 0,03%) verwendet werden. Das Rührwerk einschalten und den Inhalt durch die Spritzvorrichtung entleeren. Im Anschluss den Tank erneut zu 20% mit Wasser füllen und für mindestens 15 Minuten das Rührwerk laufen lassen. Erneut spülen bis der Tank geleert ist. Sollte sich der Tank nicht komplett leeren, die Prozedur erneut mit Reinigungsmitteln wie oben beschrieben durchführen. Nun die Düsen und Filter demontieren und in einer Reinigungslösung (Handelsüblich oder 0,03% Ammoniak-Lösung) einweichen und reinigen. Eine letzte Spülung des Spritztanks mit mindestens 10% des Tankinhaltes durchführen und anschließend trocknen lassen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Reste von Reinigungswasser dürfen auf keine anderen Kulturflächen mit empfindlichen Kulturen gelangen.

Nachbau

Nachbau bei vorzeitigem Umbruch: Falls ein vorzeitiger Umbruch der mit Flamebehandelten Fläche erforderlich wird, kann innerhalb der ersten 3 Monate nur Getreide nachgebaut werden. Ab 6 Monaten nach der Spritzung ist auch der Nachbau mit Ackerbohnen und Raps möglich.
Nachbau in normaler Fruchtfolge: Als Folgekultur zur Aussaat im gleichen Kalenderjahr der Anwendung von FLAME® sind nur Getreide, Ackerbohnen oder Raps geeignet. Nach zulassungsgemäßem Einsatz bestehen für den Nachbau im Folgejahr der Behandlung keine Einschränkungen.

Verträglichkeit

FLAME® ist in ordnungsgemäß bestellten Getreidebeständen, unabhängig von den verwendeten Sorten, gut kulturverträglich. Zur Schadensverhütung sind folgende Hinweise zu beachten: Durch Frost, Krankheiten und Nährstoffmangel gestresste Kulturen, sowie Flächen mit Neigung zu Staunässe nicht mit FLAME® behandeln. Andauernde Trockenheit nach der Anwendung kann die Wirksamkeit herabsetzen. Keine Anwendung auf breitwürfig gesäten Kulturen! Nicht bei windigen Bedingungen anwenden! Breitblättrige Kulturpflanzen wie Rüben, Raps, Gemüse oder Leguminosen und Flächen auf denen der Anbau solcher Kulturen geplant ist, dürfen keinesfalls von Spritznebel getroffen werden, da sie sehr empfindlich sind. Bitte nach Abschluss der Arbeiten die Hinweise zur Spritzenreinigung beachten! Bei bestimmten Klimabedingungen kann es zu Verfärbungen an den Blättern der Kultur kommen, die bei starkem Regenfall kurz nach der Anwendung besonders ausgeprägt sein können. Das Auftreten dieser Verfärbungen ist von kurzer Dauer und hat keinen negati
ven Einfluss auf den Ertrag. Überlappende Spritzstreifen sind unbedingt zu vermeiden, da die Gefahr von Kulturschäden besteht. Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Rückstände von Flame im Spritzgerät können Schäden an nachfolgend behandelten Kulturen verursachen. Daher muss das Spritzgerät nach der Anwendung sorgfältig gereinigt werden (siehe Abschnitt „Spritzenreinigung“). Keine Anwendung auf Flächen mit Untersaaten oder auf Flächen, auf denen Untersaaten geplant sind. Keine Bodenbearbeitung nach der Anwendung. Bei Vertragsanbau für die Industrie oder die Vermehrung vor der Anwendung den Vertragspartner konsultieren.

Resistenzmanagement

(HRAC-Gruppe):B
Tribenuron gehört zu der Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus zu der HRAC Gruppe B gehört. Um das Auftreten von Resistenzen der Unkräuter gegenüber Herbiziden aus dieser Wirkstoffgruppe zu vermeiden wird empfohlen, in der Fruchtfolge, sowie in Spritzfolgen und Tankmischungen Herbizide mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen einzusetzen (Wirkstoffwechsel). Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung und Saattermine sollten mit Blick auf die Reduktion des Unkrautdrucks optimiert werde
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
:reduzierte Abstäde: 50% 5 m, 75%*, 90% *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Hinweise: Bitte halten Sie das Gefäss , die Etikette oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie die Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrum oder ainen Arzt anrufen, oder wenn sie einen Arzt zu einer Behandlung aufsuchen.
Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen und halbaufgerichtet ruhen lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte kleidung sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenliedern. Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN ERBRECHEN HEREIFÜHREN. Reste aus dem Mund entfernen und mit viel Wasser spülen. Betroffener Person 1 bis 2 Glas Wasser zu trinken geben. Bewusstlosen niemals etwas oral verabreichen..Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Kein spezifisches Antidot bekannt. Symptomatisch behandeln (Dekontamination, Vitalfunktionen). Sofort Giftnotrufzentrale anrunfen und um Rat bitten. Im Fall von Verschlucken kann eine Magenspülung (unter Aspirationsschutz) erforderlich sein. Vor der Magenentleerung muss die Gefahr einer Lungenaspiration gegen die Gefahr der Giftigkeit abgewogen werden.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H373 Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0062 Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. ® reg. Marke der Hersteller Beratungs-Hotline: (04141) 9204 905

Registrierte Marke

FLAME® eingetragene Marke von Albaugh LCC oder affiliierter Firma
Zulassungsinhaber: Albaugh TKI d.o.o. Grajski trg 212327 Race; SLOVENIA
Hersteller: Sumi Agro LTD., Niederlassung Deutschland Bürgermeister Neumeyr Str. 7 DE 85391 Allershausen Telefon +49 8166 998 23 00 Telefax +49 8166 998 23 20
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00