ARESIN® NEO (Diflufenican 200 g/l + Flufenacet 400

Herbizid

Zulassung
008286-60

Wirkstoff:

200 g/l Diflufenican ,
400 g/l Flufenacet

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
701054 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

ARESIN® NEO ist ein Nachauflauf-Herbizid zur Kontrolle von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterweichweizen und Wintergerste.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

EGRV-7FD1-950T-YPY7

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Diflufenican: 12 , Flufenacet: 15

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WintergersteAcker - Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker - Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Ackerwindhalm (Apera spica-venti), Ausfall-Raps (Brassica napus), Gemeines Hirtentäschelkraut (Capsella bursa-pastoris), Kornblume (Cyanus segetum), Krötengras (Juncus bufonius), stengelumfassende Taubnessel (Lamium amplexicaule), Ackertaubnessel (Lamium purpureum), echte Kamille (Matricaria chamomilla), falsche Kamille (Tripleurospermum inodorum), Kamille-Arten (Matricaria sp.), Ackervergißmeinnicht (Myosotis arvensis), Klatschmohn (Papaver rhoeas), einjähriges Rispengras (Poa annua), Vogelsternmiere (Stellaria media), Ackerhellerkraut (Thlaspi arvense), efeublättriger Ehrenpreis (Veronica hederifolia), persischer Ehrenpreis (Veronica persica), Ehrenpreis-Arten (Veronica sp.), Ackerstiefmütterchen (Viola arvensis).

Ausreichend bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides), Ausfall-Winterrübsen (Brassica rapa L. silvestris), Klettenlabkraut (Galium aparine), gemeiner Windenknöterich (Fallopia convolvulus), Nadelkerbel (Scandix pecten-veneris)

nicht bekämpfbare Arten

Ackerhundskamille (Anthemis arvensis)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Nicht anwenden, wenn binnen 4 Stunden Regen zu erwarten ist. Nicht anwenden bei Anbaupflanzen, die unter folgenden Stressfaktoren leiden: Frost, Nährstoffmangel, Bodenverdichtung, übermäßig feuchte oder trockene Bedingungen, Schädlings- oder Krankheitsbefall. Nicht auf Böden mit mehr als 10 % organischer Substanz anwenden, da dies die Leistungsfähigkeit des Produkts beeinträchtigen kann. Nicht auf sehr leichten Böden oder Böden mit hohem Stein- oder Kiesanteil anwenden, da dies die Anbaupflanzen schädigen kann. Das Produkt nicht im Boden oder bei breitwürfig gesäten Pflanzen anwenden, da unbedeckte Saat beschädigt werden kann. Nicht bei Getreide mit Untersaat oder Anbaupflanzen anwenden, für die eine Untersaat geplant ist. Anbaupflanzen nach einer Behandlung im Herbst bis zum Frühjahr weder eggen noch walzen. Ein Abtreiben auf benachbarte Anbaupflanzen vermeiden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4-Blatt-Stadium: 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker - Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4-Blatt-Stadium: 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4-Blatt-Stadium: 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker - Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4-Blatt-Stadium: 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Ansetzen der Spritzbrühe Vor dem Spritzen prüfen, ob das Spritzgerät sauber und einwandfrei ist. Das Spritzgerät zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und mit dem Vermischen beginnen. Die erforderliche Menge Mertil hinzufügen und das Spritzgerät bis zum Ende mit klarem Wasser auffüllen. Während des Spritzens weiter mischen. 200 - 500 l/ha als Spritzmittel mittlerer Verteilung mit einem horizontalen Spritzgestänge verwenden. Es wird ein Spritzdruck von mindestens 2 Bar empfohlen. Es ist wichtig, den Boden und das Unkraut gut und gleichmäßig zu spritzen. Darauf achten, dass sich Spritzschwaden nicht überschneiden. Zur Vermeidung von Schäden ist sicherzustellen, dass das Mittel nicht auf empfindliche Anbaupflanzen (z.B. Raps) in der Nachbarschaft abtreibt. Nach dem Spritzen: Das Spritzgerät nach Gebrauch mit einem bewährten Mittel zur Behälterreinigung gründlich auswaschen.Nach der Verwendung von Mertil den Behälter und das gesamte Spritzsystem vollständig entleeren. Die Innenseiten des Behälters gründlich mit einem Druckschlauch auswaschen. Den Behälter zu einem Viertel mit klarem Wasser füllen und durch Pumpe, Leitung, Schläuche und Düsen laufen lassen, dann entleeren. Den Behälter wieder zu einem Viertel mit Wasser füllen, ein geeignetes Reinigungsmittel (Behälterreiniger) hinzugeben und mindestens 15 Minuten durch das System zirkulieren lassen. Entleeren, Filter und Düsen entfernen und separat reinigen. Die Innenseite des Behälters gründlich mit einem Druckschlauch abspülen und das System mit klarem Wasser reinigen

Reinigung

Ansetzen der Spritzbrühe und Spritztechnik, Gerätereinigung:
Behälter vor Gebrauch mehrmals umdrehen und gründlich schütteln. Die Hälfte des benötigten Wassers in den Spritzbehälter geben und das Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge NICOSH 4% OD unter Rühren in den mit Wasser halbgefüllten Spritztank geben. Den Spritztank mit dem restlichen Wasser auffüllen und vor / während dem Spritzen ständig rühren. Das leere Spritzgerät und die sonstige Ausrüstung gleich nach der Anwendung zunächst gründlich mit Wasser spülen. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Den leeren Spritztank danach zur Hälfte mit Wasser auffüllen und eine Ammoniaklösung hinzugegeben. Den Spritzbehälter anschließend gut schütteln und 15 Minuten lang rühren lassen. Das Spritzgerät wieder entleeren und schließlich wieder mit Wasser spülen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig!

Nachbau

Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (WP710)

Resistenzmanagement

Die wiederholte Anwendung des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe ist zu vermeiden. Der Wirkstoff Diflufenican gehört zur Gruppe der Phenoxynicotinanilide (Carotinoid-Synthese- bzw. Pigment-Synthese-Hemmer, HRAC Gruppe F). Der Wirkstoff Flufenacet ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Oxyacetamide und Thiadiazole (Zellteilungs-Hemmer, HRAC Gruppe K3). Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel sollte der Beratungsdienst hinzugezogen werden. Um die Selektion resistenter Biotypen zu vermindern, sollten geeignete Resistenzvermeidungs-strategien angewendet werden. Hierzu gehören:
Der Wechsel von Wirkstoffen / die Verwendung von Herbiziden mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus
Keine Reduktion der zugelassenen Aufwandmenge
Reduktion des Unkrautdrucks in der Fruchtfolge
Bodenbearbeitungsmaßnahmen zur Unkrautreduktion
Hygienemaßnahmen (Vermeidung der Verschleppung von Unkrautsamen durch Geräte)
Bei unzureichender bzw. nachlassender Wirksamkeit sollte der Pflanzenschutzberatungsdienst verständigt werden.

Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SF275-VE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: reduzierte Abstände: 50% 15,75% 10,90% 5


(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.


(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.


(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Maßnahmen: Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen: Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen. Nach Hautkontakt sofort und gründlich mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt (20 Minuten) mit viel Wasser ausspülen, zuvor weiche Kontaktlinsen entfernen. Anschließend unverzüglich Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo medicalis) und Natriumsulfat.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Unzugänglich für Kinder, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LEERE VERPACKUNGEN NICHT WEITERVERWENDEN. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373 Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0033 Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Haftung

Haftung

Die Wirkungen und Nebenwirkungen dieses Produktes können durch äußere Umstände betroffen sein, auf die weder der Zulassungsinhaber, der Hersteller noch das Handelsunternehmen oder weitere Geschäftspartner Einfluss haben. Die Haftung für hierdurch entstehende Schäden ist ausgeschlossen. Solche äußeren Umstände können z.B. sein: Zeitpunkt, Menge, Anzahl und Methoden der Anwendung, eingesetzte Geräte, Konstitution der Kulturen, Vielfalt der Kulturen und Fruchtfolge, Witterungs- und Bodenverhältnisse, örtliche oder regionale Bedingungen, Lagerungs- oder Transportbedingungen, Resistenzen gegen den Wirkstoff oder das Produkt, Nebenwirkungen auf Nichtzielkulturen, Veränderungen des Produktes z.B. durch Mischungen mit anderen Zusatzstoffen oder Pflanzenschutzmitteln, die nicht ausdrücklich in der Gebrauchsanleitung empfohlen werden. Der Zulassungsinhaber, der Hersteller, das Handelsunternehmen oder weitere Geschäftspartner übernehmen für die vorgeschilderten Umstände oder daraus herrührende Folgen keine Haftung. Der Anwender des Produktes ist insbesondere im Rahmen guter fachlicher Praxis verpflichtet, sich über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sachkundig zu machen und die Anwendungsfähigkeit des Produktes unter Berücksichtigung der vorgenannten örtlichen und zeitlichen Faktoren zu prüfen. Dabei ist der Anwender auch verpflichtet, bestehende Gesetze und Rechte Dritter zu beachten.
Darüber hinaus übernehmen weder der Zulassungsinhaber, der Hersteller, das Vertriebsunternehmen oder weitere Geschäftspartner des Produktes eine Haftung für die Wirksamkeit des Mittels und das Ausbleiben von Schäden bei Anwendung des Mittels in einem nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i.V.m. § 29 Pflanzenschutzgesetz genehmigten Anwendungsgebiet oder einer Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Insoweit handelt es sich um Anwendungsgebiete, die im Zulassungsverfahren nicht ausgetestet wurden

Registrierte Marke

ARESIN® NEO reg. WZ Sumi Agro Limited NL Deutschland
Zulassungsinhaber: Sharda Cropchem Espana S.L. Carril Condomina 3 ES 30006 Murcia Telefon +34 (0) 868127589

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00