TRICLO®

Herbizid

Zulassung
00A104-00

Wirkstoff:

333 g/l Metatzachlor (28.7 Gew.-%) ,
111 g/l Quinmerac (9.6 Gew.-%) ,
44 g/l Clomazone (3.8 Gew.-%)

Formulierung:

Mischformulierung aus Kapselsuspension (CS) und Suspensionskonzentrat (SC) (ZC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
701234 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09 , GHS08 , GHS07

Signalwort:

Achtung



Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

YUA0-W0H4-H001-5K86

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metatzachlor: 15 , Quinmerac: 4 , Clomazone: 13

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WinterrapsEinjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker - Fuchsschwanz

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar bei 1,5 L/ha

Gemeines Hirtentäschel, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Feld-Stiefmütterchen, Weißer Gänsefuß

weniger gut bekämpfbar

Acker-Hellerkraut

sehr gut bis gut bekämpfbar bei 2,5 L/ha

Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Weißer Gänsefuß, Persischer Ehrenpreis, Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Feld-Stiefmütterchen, Acker-Hellerkraut

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Wichtige Hinweise
Triclo® innerhalb von 3 Tagen nach der Aussaat in einem Durchgang anwenden. Voraussetzung für eine gute Rapsentwicklung und einen gleichmäßigen Unkrautauflauf ist ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett. Stellen Sie sicher, dass die Aussaat regelmäßig und in ausreichender Tiefe erfolgt (2 bis 3 cm). Rollen Sie das Erntegut nach der Behandlung nicht ab. Nicht bei ungünstigen Witterungsbedingungen behandeln: Wind, Regen, starke Hitze über 25°C im Schatten. Bei ruhigem Wetter behandeln, um benachbarte Kulturen zu schützen. Um jegliches Risiko eines Mangels an Selektivität zu vermeiden, der zu Wachstumsverzögerungen führen kann, sollte jede Bewässerung innerhalb von 3 Wochen nach der Anwendung von Triclo® vermieden werden. Nehmen Sie außerdem keine Behandlung vor, wenn an den Tagen nach der Anwendung mit erheblichen Niederschlägen (20 mm oder mehr) zu rechnen ist.

NACHBAU
Bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung von Triclo® können nach derzeitigem Kenntnisstand alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch und nach einer Bodenbearbeitung in einer Tiefe von mindestens 25 cm darf im Herbst nur Winterraps ausgesät werden.
Im Frühjahr dürfen nur Erbsen, Bohnen und Kartoffel innerhalb von 4 Monaten nach der Anwendung von Triclo® ausgesät werden. Sommer Getreide, Mais, Rüben, Zwiebel, Karotten und Lein können nach 7 Monaten gesät werden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker - Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bedarfsmäßige Mischungen sollten gemäß geltenden Vorschriften verwendet werden.

Ansetzen der Spritzbrühe

Ausbringgerät
Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.
Ansetzvorgang
Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. Triclo® zugeben. Mit der Restmenge Wasser auffüllen und Rührwerk einschalten, um das Mittel gleichmäßig in der Spritzbrühe zu verteilen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als benötigt. Spritzflüssigkeit direkt nach dem Ansetzen ausbringen.

Spritztechnik
Mittel nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten ausbringen.
Schadenverhütung
Überdosierung und Abdrift vermeiden.




Reinigung

Innenreinigung
Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Reste des Pflanzenschutzmittels aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche ausbringen.
Außenreinigung
Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche durchzuführen.

RESTMENGENVERWERTUNG
Eventuell auftretende Reste der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche ausbringen.

Verträglichkeit

Nach jetzigem Kenntnisstand ist Triclo® in allen Winterrapssorten gut verträglich.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

(NG301-1) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).


(NG346) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.


(NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.


(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.


(NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.


(NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.


(NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.


(NT155) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemein: Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Nach Einatmen: Einatmen von Frischluft gewährleisten. Betroffene Person ausruhen lassen.
Nach Hautkontakt: In Mitleidenschaft gezogene Kleidung ablegen und alle betroffenen Hautpartien mit milder Seife und Wasser abwaschen, mit warmem Wasser nachspülen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Schmerzen oder Rötung, ärztliche Hilfe herbeiholen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Getrennt von Lebens-, Genuss- und Futtermitteln, Getränken sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung an einem trockenen, kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Produkt nicht unter 4 °C und nicht über 35 °C lagern.

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09 , GHS08 , GHS07

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen _Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0018 Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0205 Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Haftung

Haftung

Wir haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfluss haben. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution der Kulturen, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport- und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der Anwendung, Beigabe anderer Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe.
Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus.
Wir weisen den Anwender des Pflanzenschutzmittels darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten Anwendungsgebiete und –bestimmungen zu prüfen.

Registrierte Marke

Triclo® reg. WZ Globachem nv
Zulassungsinhaber: Globachem NV Brustem IndustrieparkLichtenberglaan 2019 BE 3800 Sint - Truiden Telefon +32 (0) 11 78 57 17 Telefax +32 (0) 11 68 15 65 Notrufnummer globachem@globachem.com

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00