MIKOSHI®

Herbizid

Zulassung
008299-61

Wirkstoff:

700 g/kg Metribuzin (70,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
700493 x 5 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

MIKOSHI ist ein Blatt - und Bodenherbizid gegen einjähriges Rispengras sowie Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (mit Ausnahme Kletten Labkraut). Je nach Witterung und Produktaufwandmenge hält MIKOSHI die Kulturen bis in den Sommer hinein unkrautfrei. Die Wirkung über den Boden ist bereits bei normaler Bodenfeuchte gegeben und wird durch geringe Niederschläge zusätzlich aktiviert. Der Herbizidfilm sollte unmittelbar nach der Spritzung nicht durch Bodenbearbeitung, heftige Niederschläge oder Winderosion zerstört werden.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

YAUF-AM0Y-760R-RUXG

Wirkungsweise


(HRAC-Gruppe ) Metribuzin: C1


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metribuzin: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kartoffel (Speisekartoffel; ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Einjähriges Rispengras
TomateEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Acker-Fuchsschwanz, Blut-, Borsten- und Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras; Acker-Hohlzahn, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Einjähriges Bingel-kraut, Kleine Brennnessel, Ehrenpreis, Erdrauch, Feldspark, Floh- und Vogel-Knöterich, Franzosenkraut, Weißer Gänsefuß, Gänsedistel, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille, Klatsch-mohn, Kornblume, Melde, Schwarzer Nachtschatten (nach dem Auflaufen im Keimblattstadium), Taubnessel und Vogel-Sternmiere

weniger gut bekämpfbar

Amarant, Ampfer-Knöterich, Schwarzer Nachtschatten (> Keimblattstadium), Winden-Knöterich

nicht ausreichend bekämpfbar

Quecke; Kletten-Labkraut und ausdauernde, tiefwurzelnde Unkräuter, z.B. Disteln.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Speisekartoffel; ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt bis Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche (BBCH 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen bis kurz vor dem Durchstoßen
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Freiland, Kartoffel : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
: reduzierte Abstände: 50%5,75% * ,90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5 m;
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
(WP712) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Speisekartoffel; ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt bis Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche (BBCH 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen bis kurz vor dem Durchstoßen
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Freiland, Kartoffel : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
:reduzierte Abstände: 50% 5,75 % * ,90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
(WP712) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Tomate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: nach dem Pflanzen, nach dem Anwachsen
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Freiland Tomate: 42 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
: reduzierte Abstände: 50% 5,75 % *,90%*
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SF276-VEGE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(VA268) Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

MIKOSHI ist nach unseren Erfahrungen mit anderen gebräuchlichen Kartoffelherbiziden mischbar. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung ansetzen. Spritztank mit 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und MIKOSHI bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen.

Ansetzen von Mischungen
- Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
- Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl).
- Produkt kontinuierlich über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben.
- Feste Formulierungen (Granulate) bei laufendem Rührwerk auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischungen mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung des Granulates hinzufügen.
- Flüssige Formulierungen zuvor kräftig aufschütteln um eine homogene Verteilung des Wirkstoffes im Gebinde sicher zu stellen.
- Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.

Wichtiger Hinweis
Es ist darauf zu achten, dass die Dämme nicht zu steil angehäufelt werden, damit die Erde nach der Spritzung nicht abrieselt und der Herbizidbelag nicht zerstört wird. Vor dem Einsatz von MIKOSHI sollten die Kartoffeldämme bereits gut abgesetzt sein. Der beste Bekämpfungserfolg wird erreicht, wenn bereits die Mehrzahl der Unkräuter aufgelaufen ist. Es können Schäden auftreten, wenn die Mehrzahl der Kartoffelpflanzen größer als 5 cm ist. Sortenverträglichkeit beachten und nicht bei Temperaturen über 25 °C spritzen.

Reinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser (1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf bewachsener Fläche abstellen.

Nachbau

Unter normalen Bedingungen ist MIKOSHI soweit abgebaut, dass ein geregelter Nachbau von Getreide möglich ist. Nach Anwendung in Frühkartoffeln können nach tiefer und gründlicher Bodenbearbeitung vor der Neubestellung Erbsen und Möhren, bei vorzeitigem Umbruch darüber hinaus auch Mais nachgebaut werden.
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich.

Resistenzmanagement

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Unzugänglich für Kinder, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in verschlossenen Originalverpackug aufbewahren.

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

MIKOSHI® regt. WZ SAE
Zulassungsinhaber: Sharda Cropchem Espana S.L. Carril Condomina 3 ES 30006 Murcia Telefon +34 (0) 868127589
Hersteller: siehe Zulassungsinhaber
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00