VITAGO®

Wachstumsregler

Zulassung
008484-60

Wirkstoff:

222,2 g/l Trinexapac (250 g/l als Ethylester, 26,62 Gew.-%)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
700474 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS02 , GHS07 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

VITAGO wird über die grünen Pflanzenteile schnell in die Pflanze aufgenommen und in das meristematisch aktive Gewebe transportiert.
Hier setzt die wachstumsregulierende Wirkung mit der Hemmung des Längenwachstums ein. Die Internodien werden kürzer und die Standfestigkeit der Pflanzen wird durch Vergrößerung des Halmdurchmessers und Verstärkung der Halmwand erhöht.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

KEUS-QUW0-400E-6CF7

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
SommergersteHalmfestigung, Halmverkürzung
WintergersteHalmfestigung
WinterweichweizenHalmfestigung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung, Halmverkürzung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Blattscheide des Fahnenblattes gewschwollen
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, bei Bedarf
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Freiland, Sommergerste : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium (BBCH 31 - 39)
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Freiland, Wintergerste : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die egionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WH9152) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium (BBCH 29 - 39)
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Freiland, Winterweichweizen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die egionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WH9152) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bei Ausbringung von Tankmischungen sind die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für spezifische Mischungen, insbesondere Mehrfachmischungen und Mischungen mit CCC, wenden Sie sich bitte an unsere Fachberatung oder an Ihren Vertriebsberater vor Ort. Für eventuelle negative Auswirkungen von Mischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht.

Ansetzen von Mischungen
- Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
- Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl).
- Produkt kontinuierlich über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben.
- Feste Formulierungen (Granulate) bei laufendem Rührwerk auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischungen mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung des Granulates hinzufügen.
- Flüssige Formulierungen zuvor kräftig aufschütteln um eine homogene Verteilung des Wirkstoffes im Gebinde sicher zu stellen.
- Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung ansetzen. Spritztank mit 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und VITAGO® gut schütteln und bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche ausbringen.

Reinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser (1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf bewachsener Fläche abstellen.

Verträglichkeit

VITAGO® wird nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergetreidearten ohne Sorteneinschränkung gut vertragen. Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. Keine Anwendung von VITAGO unmittelbar vor oder nach Nachtfrost und bei sehr hohen Tagestemperaturen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW261) Das Mittel ist fischgiftig.

Gewässerschutz

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffene an die frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzu
fuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
- Nach Hautkontakt:Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
- Nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo medicalis) und Natriumsulfat.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.
ACHTUNG! Das Produkt darf nicht unter 5 Grad Celsius gelagert werden!

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS02 , GHS07 , GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H373 Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0237 Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

VITAGO® reg. WZ SAE
Zulassungsinhaber: Sharda Cropchem Espana S.L. Carril Condomina 3 ES 30006 Murcia Telefon +34 (0) 868127589
Hersteller: siehe Zulassungsinhaber
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00