ROMBIPHOS® EXTRA

Fungizid

Zulassung
008838-62

Wirkstoff:

726 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)

Formulierung:

Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
700984 x 5 l Umkarton
7014710 l Kanister

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit): P7

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Weinrebe - Nutzung als Tafel- und KeltertraubeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendung

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe - Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 10 bis 14 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 1 l/ha in maximal 400 l/ha Wasser
ES 61 : 2 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser
ES 71: 3 l/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser
ES 75: 4 l/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage
Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 18 l/ha

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe - Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 5 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 20 bis 28 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 1 l/ha in maximal 400 l/ha Wasser
ES 61 : 2 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser
ES 71: 3 l/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser
ES 75: 4 l/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage
Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 18 l/ha

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Gewässerschutz

(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF275-4WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG402) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(WG734) Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.


(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.


(SF275-4WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
- Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser ab spülen.Bei andauernder Reizung Arzt aufsuchen.Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

ROMBIPHOS® EXTRA reg. WZ Plymag
Zulassungsinhaber: PLYMAG Pol. Ind. Sector 2. C/Deniá , 126 ES 03780 PEGO - Alicante - Spain Telefon (+34) 965 570 992 Telefax (+34) 965 570 454
Hersteller: Plymag Pol. Ind. Sector 2. C/Denia, 126 ES 03780 PEGO - Alicante-Spain Telefon (+34) 965 570 992 Telefax (+34) 965 570 454
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00