REBOOT®

Fungizid

Zulassung
007692-00

Wirkstoff:

330 g/kg Zoxamide (33,0 Gew.-%) ,
330 g/kg Cymoxanil (33,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
7002910 x 1 kg Umkarton
700754 x 5 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Reboot ist ein protektiv und kurativ wirkendes Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln.
Zoxium (Zoxamide) besitzt eine hohe Affinität zur Kutikula und Epidermis und wird dort in die Blattschicht eingelagert, was eine schnelle Regenfestigkeit bedingt. Zusätzlich sorgt diese Eigenschaft für eine Nachlieferung von Zoxium am Wirkort.
Die Wirkstoffkombination verbindet die Vorteile von dem spezifisch gegen Oomyceten wirksamen Zoxium mit der bewährten translaminaren Wirkung von Cymoxanil.
Resistenzmanagement. Keine Kreuzresistenz zu Phenylamiden.



Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Zoxamide: B3 , Cymoxanil: unbekannt

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)

Anwendung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) welk. Samen sind sortentypisch dunkel gefärbt (BBCH 21 - 89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlung: In dieser Anwendung: 6
Für die Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: mindestens 7 - 9 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,45 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 1000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Reboot wirkt protektiv und kurativ. Besondere Stärken entfaltet Reboot beim rechtzeigen Einsatz ab Befallsbeginn. Ist bereits sichtbarer Befall vorhanden und sind bereits Sporen gebildet worden, ist die Tankmischung mit einem Fluazinam - haltigen Produkt sinnvoll.
(WW764) Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Reboot ist mit den praxisüblichen Insektiziden, Fungiziden, Mitteln zur Abreifebeschleunigung und Flüssigdüngern mischbar. Bei als problematisch geltenden Mischungspartnern empfiehlt es sich, diese zunächst in Wasser zu lösen und dann der Reboot-Wasser-Mischung zuzugeben.

Ansetzen der Spritzbrühe

Reboot zeichnet sich durch sehr gute Mischungseigenschaften aus und ist mit den im Weinbau gängigen Insektiziden, Akariziden und Fungiziden mischbar. Bei als problematisch geltenden Mischungspartnern empfiehlt es sich, diese zunächst in Wasser zu lösen und dann der Reboot-Wasser-Mischung zuzugeben. Zusätzliche Informationen über geeignete Mischpartner für Tankmischungen erhalten Sie von Ihrem Händler.

Ansetzen von Mischungen:
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.
2. Reboot dazugeben und durchrühren lassen.
3. Mischpartner hinzugeben.
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.

Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.

Volumendosierung: 1 kg Reboot entsprechen ca. 1,9 Liter

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung ansetzen. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl) und Reboot bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen.

Reinigung

Nach Beendigung der Arbeit Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser (mit einem geeigneten Reinigungsmittel) spülen. Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die Spülwassermenge für die Reinigung sollte ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes betragen. Das Rührwerk bei der Reinigung für 15 Minuten einschalten. Spülpumpe, Filter und Ausleger abspritzen, nachdem Siebe, Düsen und Schirme entfernt wurden (diese Teile sind separat zu reinigen). Bei der Gerätereinigung anfallendes Waschwasser nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Reinigungswasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Nach der Lektüre der Reinigungsanweisungen aller Tankmischungspartner ist stets das strikteste der empfohlenen Verfahren anzuwenden.

Verträglichkeit

Reboot war in allen geprüften Kartoffeln hochverträglich.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN100) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssym-ptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler SeitenlageNach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter flie-ßendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zu-führen. Den Betroffenen nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger halten als die Hüften, um Aspi-ration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Be-handlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373-1 Kann die Thymusdrüse und das Blut schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208­0029 Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-150 Enthält Zoxamide. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

REBOOT® reg. WZ Gowan Crop Protection Limited
Zulassungsinhaber: Gowan Crop Protection Limited Highlands House Basingstoke RoadSpencers Wood, Reading UK RG7 1NT Berkshire Telefon +44 0 1582 280 390

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00