SIRTAKI®

Herbizid

Zulassung
00A152-60

Wirkstoff:

360 g/l Clomazone

Formulierung:

Kapselsuspension (CS)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
7006912 x 1 l Umkarton
701464 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

UFI CODE:

PQ9Y-RPX2-E106-6AUK

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Clomazone: 13

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kartoffel (Ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
SommerrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Persischer Ehrenpreis, Acker-Hellerkraut, Hirtentäschelkraut, Hundspetersilie, Winden-Knöterich, Kornblume, Kletten-Labkraut, Weg-Rauke, Acker-Spark, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere.


weniger gut bekämpfbar

Efeublättriger Ehrenpreis, Gänsefuß-Arten, Rainkohl

nicht ausreichend bekämpfbar

Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Ampfer-Knöterich, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Ungräser, ausdauernde Unkräuter

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Sprossen wachsen zur Bodenoberfläche; BIldung von Niederblättern, in deren Achseln sich später die Stolonen bilden.
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen; kurz vor dem Durchstoßen; nach dem letzten Häufeln
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Sommerraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Hypokotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
(NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.
(NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
(NT154) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Hypokotyl mit Keimblättern wächst zur Erdoberfläche
Anwendungszeitpunkt: vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,33 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
(NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.
(NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.
(NT154) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

SIRTAKI ® ist mit den gängigen Standardprodukten gut mischbar. Bitte beachten Sie auch die Gebrauchsanleitung der Mischpartner. Für negative Auswirkungen von Mischungen mit von uns nicht empfohlenen Mitteln wird keine Haftung übernommen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Das Produkt vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank bis zu 1/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforlderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z.B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflußmmengenmessers bei Befüllung an. Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.





Reinigung

Spritzgerät - und leitungen nach Gebrauch gründlich reinigen. Dazu sollte ein spezieller Spritzgerätereiniger verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Nachbau

Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Nach einem Frühjahrseinsatz von SIRTAKI ® ist für den Nachbau von Wintergetreide, Sonnenblumen, Zwiebeln, Senf, Chicorée und Lein eine mindestens 20 cm tiefe Pflugfurche notwendig. Bei einem vorzeitigen Umbruch im Herbst des Anwendungsjahres kann nach einer tiefen (min. 15 cm), gut mischenden Bodenbearbeitung erneut Winterraps nachgebaut werden. Bei Nachbau von Wintergetreide noch im Herbst des Anwendungsjahres ist eine Pflugfurche (min. 20 cm tief) erforderlich. Bei einem vorzeitigen Umbruch (z.B. durch Witterungseinflüsse) im Frühjahr können ca. sech Wochen nach der Anwendung von SIRTAKI® Erbsen, Bohnen, Möhren, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Zwiebeln, Sonnenblumen und Sommerraps nachgebaut werden. Für den Nachbau von Buschbohnen ist eine Wartezeit von neun Wochen einzuhalten. Zur Bodenvorbereitung für die Nachbarkultur sollte mindestens 25 cm tief gepflügt werden.

Verträglichkeit



Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

(NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.


(NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemeine Hinweise: Bitte halten Sie das Gefäss , die Etikette oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie die Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrum oder ainen Arzt anrufen, oder wenn sie einen Arzt zu einer Behandlung aufsuchen.
Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte kleidung sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenliedern. Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.
Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen.Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P 501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

SIRTAKI® reg. WZ Sipcam Oxon S.p.A.
Zulassungsinhaber: SIPCAM OXON S.P.A Via Sempione 195 IT 20016 Pero (MI) Telefon +39 02 35378 1

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00