PLAZA®

Herbizid

Zulassung
008115-60

PLAZA®

008115-60

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Wirkstoff:

250 g/l Rimsulfuron

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

UFI-Code:

- - -

POTTOK® Komponente 2

Zusatzstoff Nr.: 00A615-00/00

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Zusatzstoff:

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung

UFI-Code:

- - -

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen

PLAZA® ist ein Nachlauf-Herbizid mit dem Wirktoff Rimsulfuron zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Mais und Kartoffeln. PLAZA® ist ein hochaktives Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Der Wirkstoff wird über die Wurzeln und Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. In den zu bekämpfenden Ungräsern und Unkräutern hemmt Rimsulfuron das Enzym ALS (Acetolactat Sythase), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Es tritt ein sofortiger Wachstumsstillstand in den Vegetationspunkten an Wurzel und Spross ein. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen srecken. Ab dem Zeitpunkt der Behandlung mit PLAZA® endet die Nährstoffkonkurrenz zwischen der Kulurpflanze und den Unkräutern. Die beste und schnellste Wirkung erzielt PLAZA® gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter. Der selektive Wirkstoff wird schnell in der Kulturpflanze abgebaut.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Rimsulfuron: B


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Rimsulfuron: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kartoffel (Ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Kartoffel (Ausgenommen zur Pflazguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Mais (Ausgenommen Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Elytrigia repens (AGRRE) Brassica napus (BRSNW) Capsella bursapastoris (CCAPBP) Fumaria officinalis (FUMOF) Matricaria inodorum (MATIN) Stellaria media (STEME) Thlaspi arvense (THLAR)

gut bekämpfbar

Avena fatua (AVEFA)

nicht ausreichend bekämpfbar

Chenopodium album (CHEAL) Galinsoga parviflora (GASPA) Fallopia convolvulus (POLCO)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Rimsulfuron 25 WG 50 g/ha + Pottok ® (0,20 l/ha)

Anwendungsdaten gemäß Klimatische Zone:

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 50 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Mischungspartner: vorgeschriebene Mischung mit POTTOK® 0,2 l/ha

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Ausgenommen zur Pflazguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von erste Blätter spreizen sich ab bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr, ab 5 cm Wuchshöhe bis 20 cm Wuchshöhe
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 8 bis 10 Tag(e)
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 30g/ha
Zeitpunkt 2: 20g/ha
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1: 200 bis 400 l/ha
Zeitpunkt 2: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Freiland Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Mischungspartner: Aufwand von Kombinationspartnern: vorgeschriebene Mischung mit POTTOK® 0,2 l/ha
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Mais (Ausgenommen Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 50 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Freiland Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Mischungspartner: Aufwand von Kombinationspartnern: vorgeschriebene Mischung mit POTTOK® 0,2 l/ha
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Mais (Ausgenommen Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlung: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 8 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: im Sprühverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 30 g/ha
Zeitpunkt 2: 20 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Freiland Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Mischungspartner: Aufwand von Kombinationspartnern: vorgeschriebene Mischung mit POTTOK® 0,2 l/ha
(WH9161) In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe


Verträglichkeit



Resistenzmanagement

(HRAC-Gruppe):B
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B2

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(WH951) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
(WMH2) Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
: reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90%*


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;


(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
: 5m;


Erste Hilfe

Erste Hilfe


- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffene an die frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
- Nach Hautkontakt:Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
- Nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Produkt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in den geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackung zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

PLAZA®:

Gefahrenhinweise:

H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

POTTOK® Komponente 2:

Gefahrenhinweise:

H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.

Registrierte Marke

PLAZA® reg. WZ Ascenza Agro
Zulassungsinhaber: ASCENZA S.A. Alameda dos OceanosParque des Nacoes PL 1990-207 Lissabon / PORTUGAL

Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00