

Danjiri ist ein wasserlösliches Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung im Acker-, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Als systemischer Wirkstoff dringt der Wirkstoff Acetamiprid schnell in die Pflanzen ein. Dadurch ist die Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitestgehend wetterunabhängig.
| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 70060 | 6 x 1 kg Umkarton |
| 70061 | 2 x 5 kg Umkarton |
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Acetamiprid: 4A
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Aubergine | Weiße Fliegen, Blattläuse |
| Brombeere | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Buschbohne | Blattläuse |
| Erbse | Blattläuse |
| Feldsalat | Blattläuse |
| Gurke | Blattläuse |
| Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn | Blattläuse |
| Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere | Kirschessigfliege (Drosphila suzukii) |
| Himbeere | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeergallmücke (Reseliella theobaldi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Himbeere, Brombeere | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
| Hülsengemüse (getrocknet) | Blattläuse |
| Kartoffel | Blattläuse, Kartoffelkäfer |
| Kernobst | Blattläuse |
| Kohlrabi | Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus |
| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen, Blattläuse |
| Maulbeere, Apfelbeere | Blattläuse |
| Pfirsich, Aprikose, Nektarine | Blattläuse |
| Pflaume | Blattläuse, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe |
| Raps | Rapsglanzkäfer |
| Rosen | Blattläuse |
| Rosen Nutzung der Früchte (Hagebutten) | Blattläuse |
| Rosenkohl | Blattläuse, Weiße Fliegen |
| Rucola-Arten | Blattläuse |
| Sauerkirsche | Kirschfruchtfliege |
| Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere | Kirschfliege (Drosophila suzukii), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
| Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere | Blattläuse |
| Spargel | Blattläuse, Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer |
| Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbse, Kohlrübe Nutzung als Baby-Leaf-Salat | Blattläuse |
| Stachelbeere, Josta | Blattläuse, Kirschessigfliege (Drosphila suzukii) |
| Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Cranberry | Blattläuse |
| Stangenbohne | Blattläuse |
| Süßkirsche | Kirschfruchtfliege |
| Walnuss | Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) |
| Zierpflanzen | Blattläuse, Weiße Fliege |
| Zucchini, Kürbis-Hybriden (Mit genießbarer Schale) | Blattläuse |
| Zuckererbse | Blattläuse |
| Zuckermais | Maiszünsler, Blattläuse |
NOTFALLZULASSUNG NACH ART. 53 DER EG-VERORDNUNG NR. 1107/2009
| PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMEN/ZWECKBESTIMMUNG |
|---|---|
| Kartoffel (Speise-, Veredlungs- und Stärkekartoffeln) | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Rhabarber (RHERH) | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Rote Bete (BEAVD), Knollenselerie (APUGR), Möhren (DAUCA), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinake (PAVSA), Rhabarber (RHERH) | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Zuckerrübe und Futterrübe | Blattläuse als Virusvektoren sowie Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Kartoffel (SOLTU) Verwendungszweck: Zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen - Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) | Blattläuse als Virusvektoren |
| Kartoffel (SOLTU) | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) | Blattläuse als Virusvektoren |
| Futtererbse (PIBSA) | Blattläuse |
| Sonnenblume (HELAN) | Blattläuse |
Anwendung
ACKERBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapsglanzkäfer |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von Hauptinfloreszens in obersten Blättern von oben sichtbar bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen Rapsglanzkäfer |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung : 1 In der Kultur bzw.im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,20 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | mindestens 200 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/06-001 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder dieVegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT102; NW 609 (: 5m); |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Sommer |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/06-002 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW 605 (reduzierte Abstände: 50% 5,75 *,90*); NW 606 (: 5m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kartoffelkäfer |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Sommer |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/16-001 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW 609-1 (:5 m) |
GEMÜSEBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1.200 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/05-001 |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Auflagen: | NW609 (:5 m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zucchini, Kürbis-Hybriden (Mit genießbarer Schale) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1.200 l/ha |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/09-001 |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Auflagen: | NW 609 (:5 m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Ab 4. Laubblatt entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/13-004 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 5,75% *90% *); NW606 (:5m;) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen" - Bildung: Vegetationsbreite > 1 cm bis 60% der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/20-003 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlung mindestens 14 Tage. |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 5,75 % *,90%*) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen! - Bildung: Vegetationsbreite > 1 cm bis 60% der Röschen dicht geschlossen bzw. 60% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/20-004 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlung mindestens 14 Tage. |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90 % *); NW606 (:5m;) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Rosenkohl |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Auswertung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab 70% der Röschen dicht geschlossen bzw. 70% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 700 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/20-005 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlung mindestens 20 Tage. |
| Wartezeit: | 21 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90 % *); NW606 (:5m;) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Rosenkohl |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab 70% der Röschen dicht geschlossen bzw. 70% des zu erwartenden "Blumen" - Durchmessers erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome / Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 700 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr. 005655-60/20-006 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage |
| Wartezeit: | 21 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90 % *); NW606 (:5m;) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen |
| Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 0,45 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 0,6 kg/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/20-011 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Aubergine |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 0,225 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 0,3 kg/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/20-012 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbse, Kohlrübe Nutzung als Baby-Leaf-Salat |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr:005655-60/21-001 |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50 % 5,75 % *,90 % *); NW606 (: 5m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand 7 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/23-001 |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Auflagen: | NT101, NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50 % 5,75 % 5,90 % *); NW606 (:10m); |
| Pflanzenerzeugnisse: | Rucola-Arten |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 50% Bodenbedeckungsgrad |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-001 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 3 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m); NW706 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-003 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m); NW706 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-004 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% *) NW606 (: 5m); NW706 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Buschbohne |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-005 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Hülsengemüse (getrocknet) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-006 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Stangenbohne |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10% der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 0,225 kg/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 0,30 kg/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 600 - 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 900 -1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-007 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (>125 cm reduzierte Abstände: 50% 10,75% 10,90% 5) NW606 (, Pflanzhöhe 50-125 cm 15m, >125 cm 20m); NW609-1 (<50 cm 5m); NW701, >125cm NW706; <50cm NW706 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Erbse |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3.Ranke) entfaltet bis 10% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw.im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-008 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m); |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckererbse |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3.Ranke) entfaltet bis 10% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,3 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-010 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% *, 90% *) NW606 (: 5m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende Blüte |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/25-013 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT108; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% *) NW606 (: 10m); NW706 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende Blüte |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/28-001 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT108; NW605-1 (:reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% *) NW606 (: 10m); NW706 |
OBSTBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Zulassung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr ODER Sommer |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/00-001 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT109; NW607 (:reduzierte Abstände: 75% 20,90% 15) ; WW709 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Süßkirsche |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschfruchtfliege |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/04-001 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW607 (reduzierte Abstände: 50% 20,75% 15,90% 10) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Pflaume |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/08-001 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW607 (reduzierte Abstände: 50% 20,75% 15,90% 10) Auflagen: SB110, SF1891, SS110, SS2202 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Pflaume |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/08-002 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW607 (:reduzierte Abstände: 50% 20,75 % 15,90 10) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren- bzw. Rispenschiebens |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/10-001 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NW605 (:reduzierte Abstände: 50% 10,75% *, 5,90% *) NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren- bzw. Rispenschiebens |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/10-002 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NW605 (:reduzierte Abstände: 50% 10,75% , 5,90% *) NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Aprikose, Nektarine |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag (e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/12-001 |
| Wartezeit: | 14 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW607 (reduzierte Abstände: 50% 20,75% 15,90% 10) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Sauerkirsche |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschfruchtfliege |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag (e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/14-001 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT103; NW607 (reduzierte Abstände: 50% 20,75% 15,90% 10) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeergallmücke (Reseliella theobaldi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/15-001 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NW605 (:reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5, 90% *) NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw.im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/15-002 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NW605 (:reduzierte Abstände: 50% 10,75% , 5,90% *) NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Walnuss |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28.Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,125 kg/ha je m Kronenhöhe |
| Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha Wasser je m Kronenhöhe |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/18-001 |
| Weitere Erläuterungen:: | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 0,375 kg/ha |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Auflagen: | NT109; NW607-1 (:reduzierte Abstände: 75% 20,90% 10) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Cranberry |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. jim Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 -10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/19-001 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi), Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptille ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/19-002 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Himbeergallmücke (Lasioptera rubi) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptille ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/19-003 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Rosen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung bisw Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/19-004 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift; Laubblätter nocch grün. |
| Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 Abstand: min. 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/19-005 |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Stachelbeere, Josta |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/24-001 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/24-002 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Maulbeere, Apfelbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/24-003 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Rosen Nutzung der Früchte (Hagebutten) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 20207 |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/24-004 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschfliege (Drosophila suzukii) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift; Laubblätter noch grün. |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Ernte, bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/24-005 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Die Wartezeit ist durch die Anwendung |
| Auflagen: | NT102; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Stachelbeere, Josta |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosphila suzukii) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/27-001 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT109; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 10,90% 5); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosphila suzukii) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/27-002 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT109; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 10,90% 5); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere, Brombeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärt bis Pflückreife: 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich |
| Stadium Schadorganismus: | nur zur Befallsminderung |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/27-003 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage. |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Auflagen: | NT109; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 10,90% *); NW606 (: 15m) |
| Pflanzenerzeugnisse: | Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
| Anwendungsbereich: | Freiland Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis 28. Februar 2027 |
| Stadium der Kultur: | Ab Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe angereift; Laubblätter noch grün |
| Stadium Schadorganismus: | nur zur Befallsminderung |
| Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/27-004 |
| Weitere Erläuterungen:: | Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage. |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Auflagen: | NT109; NW605-1 (reduzierte Abstände: 50% 10,75% 10,90% *); NW606 (: 15m) |
ZIERPFLANZENBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
| Anwendungszeitpunkt: | März bis November |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/00-002 |
| Wartezeit: | Freiland, Zierpfanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung |
| Auflagen: | NT101; NW605 (>125 CM reduzierte Abstände: 50% 10,75% 5,90% *); NW606 (:>125CM 15m); NW609 (<50CM5m) WH915; WW709 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
| Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 150g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 225 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 300 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/00-003 |
| Wartezeit: | Gewächshaus, Zierpfanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung |
| Auflagen: | WH915; WW709 |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliege |
| Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
| Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 300 g/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 450 g/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 600 g/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha - Pflanzengröße bis 50 cm 900 l/ha - Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 1.200 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm |
| Hinweis: | AW Nr: 005655-60/00-004 |
| Wartezeit: | Gewächshaus, Zierpflanzen: Die Festsetzung der Wartezeit ist ohne Bedeutung |
| Auflagen: | SB110; SF1891; SS110; SS2202; WH915; WH709 |
ACKERBAU
| Notfallzulassung: | Von 02.05.2026 - 29.08.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (Speise-, Veredlungs- und Stärkekartoffeln) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 40-85 |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung : 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | in 200-400 l/ha |
| Hinweis: | Danjiri kann auch auf drainierten Flächen zur Anwendung kommen. Danjiri darf auch auf Flächen eingesetzt werden, die 2023 bzw. 2024 mit Acetamiprid behandelt wurden. (NB unkodiert) In Tankmischung mit Pyrethroiden, die in der Indikation Glasflügelzikaden/Zuckerrübe zugelassenen sind, wird das Mittel vorsorglich als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf in Tankmischung mit diesen Insektiziden nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. |
| Wartezeit: | 7 Tage |
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW607-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50% 15m, 75% 10m, 90% 5m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NT108-1) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(SF275-21AC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(ST1102) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
GEMÜSEBAU
| Notfallzulassung: | Von 28.05.2026 - 24.09.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Rhabarber (RHERH) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | nach der Ernte |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 2 Für die Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,325 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200-400 l Wasser/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT103-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
| Notfallzulassung: | Von 28.05.2026 - 24.09.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Rote Bete (BEAVD), Knollenselerie (APUGR), Möhren (DAUCA), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinake (PAVSA), Rhabarber (RHERH) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 19 bis BBCH 49 |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 L Wasser/ha |
| Wartezeit: | Rote Bete 28 Tage, Möhren, Wurzelpetersilie, Pastinake 14 Tage |
(NG371.1010) Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
ACKERBAU
| Notfallzulassung: | Von 01.04.2026 - 29.07.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckerrübe und Futterrübe |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren sowie Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 19-49 |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Glasflügelzikaden: Nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst |
| Max. Zahl der Behandlung: | In der Anwendung : 1 ( Blattläuse als Virusvektoren) In der Anwendung : 2 (Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren) In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | in 200-400 l/ha |
| Hinweis: | Danjiri kann auch auf drainierten Flächen zur Anwendung kommen. Danjiri darf auch auf Flächen eingesetzt werden, die 2023 bzw. 2024 mit Acetamiprid behandelt wurden. NB unkodiert: In Tankmischung mit Pyrethroiden, die in der Indikation Glasflügelzikaden/Zuckerrübe zugelassenen sind, wird das Mittel vorsorglich als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf in Tankmischung mit diesen Insektiziden nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. |
| Wartezeit: | 28 Tage Blattläuse als Virusvektoren 35 Tage Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NW607-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50% 15m, 75% 10m, 90% 5m
(NT103-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SF284) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF275-EEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(VA263) Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
| Notfallzulassung: | Von 04.05.2026 - 31.08.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (SOLTU) Verwendungszweck: Zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen - Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 40 bis BBCH 85 |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 2 Für die Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
| Hinweis: | gem. Art. 53 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
(NG371.1010) Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
| Notfallzulassung: | Von 30.04.2026 - 27.08.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (SOLTU) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 40 bis BBCH 85 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Befallsbeginn |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr:2 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 600 l/ha |
| Hinweis: | gem. Art. 53 |
| Wartezeit: | 7 Tage |
(NT103-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
| Notfallzulassung: | Von 01.04.2026 - 29.07.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 19 bis BBCH 49 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Befallsbeginn |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
| Hinweis: | gemaß Art. 53 |
| Wartezeit: | 35 Tage |
(NG371.1010) Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SF281) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
| Notfallzulassung: | Von 01.04.2026 - 29.07.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 19 bis BBCH 39 |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
| Weitere Erläuterungen:: | Gemäß Artikel 53 |
| Wartezeit: | 28 Tage |
(NG371.1010) Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SF284) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(VA263) Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
| Notfallzulassung: | Von 06.05.2026 - 02.09.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Futtererbse (PIBSA) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 50 bis BBCH 75 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,25 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 600 l/ha |
| Hinweis: | gem. Art. 53 |
| Wartezeit: | 28 Tage |
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS1201-1) Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(ST1102) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
| Notfallzulassung: | Von 06.05.2026 - 02.09.2026 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Sonnenblume (HELAN) |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 30 bis BBCH 55 |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlung: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw.je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,15 kg/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
| Hinweis: | gem. Art. 53 |
| Wartezeit: | 28 Tage |
(NT103-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
(NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
Mischbarkeit
Danjiri® ist mit gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in einem getrennten Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Hinweis: Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln (VV553)Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzten als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter vor der Zugabe des Produkts mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge auffüllen und dann Danjiri® zugeben. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfgröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden.Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Danjiri® entsprechen etwa 1,5 l Volumen
Reinigung
Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen. Innenfläche des Tanks mit Wasserstrahl abspritzen. Tank mit ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen. Das Rührwerk bei der Reinigung für ca. 5 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.Verträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen wird Danjiri von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.Resistenzmanagement
Resistenzmanagement(WW709) Bei wiederhoten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und
können deshalb zusammen mit Danjiri an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.
(NB6612) Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NN265) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
(NN270) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
(NN361) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
(NN3842) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
(NN410) Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
Wasserorganismen
(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.Gewässerschutz
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(EO005-1) SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
(EO005-2) SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SPo 5 :) Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
(SPo 5:) Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
Für Zuckermais gilt: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
Für die Anwendung in Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Kopfkohl (Rot-Weiß-, Spitz-, und Wirsinkohl), Blumenkohl und Rosenkohl gilt zusätzlich:
Für Feldsalat und Zierpflanzen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Raps, Kartoffel, Stangenbohne, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn, Maulbeere, Apfelbeere, Rosen, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere und Weiße Johannisbeere gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung
des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Rucola - Arten, Sparge, Buschbohne, Hülsengemüse, Erbse, Zuckererbse, Süßkirsche, Pflaume, Pfirsich, Aprikose, Nektarine, Sauerkirsche gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Zuckermais gilt: (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Kernobst, Walnuss, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere, Himbeere, Brombeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere gilt: (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Kartoffel, Himbeere, Brombeere, Zierpflanzen gilt: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Kohlrabi, Kolkopf (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Rosenkohl, Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc) Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbsen, Kohlrübe, Feldsalat, Rucola-Arten, Spargel, Buschbohne, Hülsengemüse, Stangenbohne, Erbse, Zuckererbse, Zuckermais, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Cranberry, Himbeere, Brombeere, Rosen, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Preiselbeere, Maulbeere, Apfelbeere,Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom
14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Die Ergänzenden Angaben zu den Abständen befinden sich in den Einzelnen Anwendungen.
Für Kartoffel, Kohlrabi, Kohlkopf (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Rosenkohl, Spinat und verwandte Arten, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoippelrübe, Maisrübe etc.), Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Erbse, Kohlrübe, Feldsalat, Rucola-Arten, Spargel, Buschbohne, Hülsengemüse, Stangenbohne, Zuckererbse, Zuckermais, Himbeere, Brombeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddron, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Cranberry, Rosen, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Heidelbeer-Arten, und Zierpflanzen gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000 Euro geahndet werden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Kernobst, Süßkirsche, Pflaume, Pfirsich, Aprikose, Nektarine und Sauerkirsche gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro
geahndet werden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Walnuss gilt: (NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Raps, Gurke, Zucchini, Kürbis - Hybriden, Stanenbohne und Zierpflanzen gilt: (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Kartoffel gilt: (NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Stangenbohne gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Stangenbohne und Zuckermais gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Kernobst und Zierpflanzen gilt: (WW709) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
Für Zierpflanzen gilt: (WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Egänzende Angaben zu den Abständen befinden sich in den einzelnen Anwendungen.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Erste Hilfe
- Allgemeine Hinweise: Beschmutzte Kleidung und Schuhe unverzüglich ausziehen Falls nach Kontakt mit dem Produkt Beschwerden auftreten, Arzt hinzuziehen und das Produktetikett oder dieses SDB vorzeigen. Betroffene Person an die frische Luft bringen und ruhen lassen. Darauf achten, dass die Person nicht raucht und nichts isst. Vergiftungssymptome können erst nach mehreren Stunden auftreten. Daher sollte die exponierte Person 48 Stunden lang medizinisch überwacht werden.
- Nach Einatmen: Die betroffene Person aus dem kontaminierten Bereich entfernen und an einen gut belüfteten Ort bringen. Halten Sie die Person warm und ruhig in einer Position, in der Sie angenehm atmen kann. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage, Arzt hinzuziehen.
- Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen, Produktreste vorsichtig vom Körper entfernen und freiliegende Teile mit viel Wasser und Seife waschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen..
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Kontaktlinsen so rasch wie möglich entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung Arzt bzw. Augenarzt aufsuchen.
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser gründlich ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt oder GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Gegebenenfalls Arzt hinzuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.. Bewusstlosen niemals etwas oral verabreichenProdukt vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Hinweise für den Arzt:
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.- Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Es ist nicht erforderlich, bestimmte Mittel/Medizinprodukte zur sofortigen Behandlung am Arbeitsplatz bereitzuhalten. Die exponierte Person muss unter Umständen 48 Stunden lang medizinisch überwacht werden.
Lagerung
Unzugänglich für Kinder, getrennt von Lebens- und Futtermitteln und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.Entsorgung
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
Achtung AcetamipridGefahrenhinweise:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus.Registrierte Marke
DANJIRI® reg. WZ Nippon Soda/ Umschreibung auf SAEZulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH Berliner Allee 42 D 40212 Düsseldorf
Hersteller: siehe Zulassungsinhaber
Vertriebspartner: Sumi Agro Ltd. Niederlassung DeutschlandBürgermeister-Neumeyr-Str.7 D 85391 Allershausen Telefon 08166-99823-00